Pflegegutachten nach § 37,3 SGB XI Als Bezieher von Pflegegeld bei anerkannter Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Pflegeüberprüfungen durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen (bei Pflegegrad 2und 3 in Abständen von 6 Monaten pro Kalenderjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 in Abständen von 3 Monaten pro Kalenderjahr). Wir führen diese […]
Unsere Leistungen werden außerdem ergänzt durch … Hausnotruf Humane Versorgung unserer Kunden ohne Zeitdruck durch bewußten Verzicht auf MDA(Palm) hohe Kommunikationskompetenz durch Deutschsprachigkeit aller MitarbeiterInnen permanente Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen für alle MitarbeiterInnen Leitung und Vertretung durch zwei ausgebildete PDL-Kräfte Zwei examinierte Pflegefachkräfte mit Weiterbildung für Palliativpflege nach dem Curriculum Palliativ Medizin(Kern, Müller, Aurnhammer)